Stand Juli 2008

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB


1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannten Hotel abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel (insbes. Rezeptionsbereich) aus und werden
dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich,fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald
das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

3. Reservierung
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genanntes Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Hotels entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann,wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass das Hotel die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag 400,- Euro oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Das Hotel ist berechtigt von einem Gast, der nicht vorreserviert hat,Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss desGastaufnahmevertrages zu verlangen. Das Hotel kann ohne Begründung jeglicheBestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oderfortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung dervoraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Formvon Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornobedingungen
In Fällen derStornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder des Hotels kanngegenseitig berechnet werden:

Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 60% der bestellten/ reservierten Leistungen. Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen.

Die Stornogebühren gelten auch bei teilweiser Stornierung der bestellten/reserviertenLeistungen.

8. Haftung
Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aussonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Hotel, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstige Bestimmungen
a) In den öffentlichen Bereichen desHotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinematerielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschliessenden Regelung.
c) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen dem Hotelund dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist das für diesen Standort zuständige Amts-bzw.Landgericht.

10. Widerruf von Reservierungen
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast denreibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zugefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kanndas Hotel jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zusein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäss Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.

II. Besondere Geschäftsbedingungen für Gruppen

1. Preise
Preise für Gruppen gelten nuraufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

2. Reservierungen
Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens desHotels wirksam und garantiert. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung 30 Tage vor der Ankunft der Gruppe beim Hotel eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.

3. Zusätzliche Leistungen
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Bar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter gesamtschuldnerisch.

4. Haftung
Der Gruppenveranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar die während des Aufenthaltes durch die Gruppenteilnehmer verursacht werden und zwar ohne Verschuldensnachweis. Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zubeachten. Für Beschädigung oder Verlust an sonstigen eingebrachten Sachen haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen geltendie §§ 701-703 BGB entsprechend.

5. Teilnehmerzahl
Die vom Gruppenveranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10% nach unten gegenüber der angegebenen Anzahl möglich, allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 30 Tage vor Ankunft mitzuteilen. Im übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen (s. vorstehend I Ziffer 7) entsprechend. Eine konkrete Namensliste der Teilnehmer ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise dem Hotel auszuhändigen.

6. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab mit der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind freigestellt.

7. Im übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I. und zwar insbes. auch bezüglich der Stornierungen/ Stornogebühren.